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BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 80 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung von Rechtsnormen über das Verfahren; Verletzung einer Rechtsnorm über das; Verfahren; Verfahrensvoraussetzungen; Wirksamkeit; Bußgeldbescheid; Rechtsnorm; Verletzung; Rechtsbeschwerde; Verfahren; Ordnungswidrigkeit
Papierfundstellen
- MDR 1992, 395
- NZV 1992, 498
- JR 1992, 306
- BayObLGSt 1991, 116
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63
Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm - …
Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
Es ist allgemein anerkannt, dass Verfahrensvorschriften im Sinne des § 344 Abs. 2 StPO solche Rechtsnormen sind, "die bestimmen, auf welchem Weg der Richter zur Urteilsfindung berufen und gelangt ist" (vgl. BGHSt 19, 273/275); Verfahrensmängel müssen in bestimmter Form gerügt und durch Angabe der den behaupteten Mangel enthaltenden Tatsachen begründet werden. - OLG Düsseldorf, 18.07.1990 - 5 Ss OWi 253/90
Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
Demzufolge ist die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensvoraussetzung der "Anwendung von anderen Rechtsnormen" zuzuordnen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 166; vgl. auch OLG Köln VRS 74, 32/33). - OLG Düsseldorf, 22.09.1988 - 5 Ss OWi 280/88
Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
Ob die Unterzeichnung den an eine Unterschrift zu stellenden Anforderungen genügt, kann dahingestellt bleiben, weil selbst ein Namenszeichen ausreicht (…vgl. Göhler aaO § 66 Rn. 32) und hier vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können, dass der Bußgeldbescheid die gewollte Willenserklärung der Verwaltungsbehörde ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ). - OLG Köln, 10.07.1987 - Ss 150/87
Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
Demzufolge ist die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensvoraussetzung der "Anwendung von anderen Rechtsnormen" zuzuordnen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 166; vgl. auch OLG Köln VRS 74, 32/33).
- OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung …
aa) Auch im Falle der - vorliegenden - Einschränkung der Zulassungsfähigkeit nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG kann eine Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verfahrensvoraussetzungen gestützt werden, denn hierbei handelt es sich nicht um Rechtsnormen über das Verfahren im Sinne von § 80 Abs. 2 OWiG (BayObLG NZV 1992, 498;… Hadamitzky, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 80 Rdn. 47 a.E.).