Rechtsprechung
   BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3235
BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91 (https://dejure.org/1991,3235)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91 (https://dejure.org/1991,3235)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 2 ObOWi 250/91 (https://dejure.org/1991,3235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung von Rechtsnormen über das Verfahren; Verletzung einer Rechtsnorm über das; Verfahren; Verfahrensvoraussetzungen; Wirksamkeit; Bußgeldbescheid; Rechtsnorm; Verletzung; Rechtsbeschwerde; Verfahren; Ordnungswidrigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 395
  • NZV 1992, 498
  • JR 1992, 306
  • BayObLGSt 1991, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
    Es ist allgemein anerkannt, dass Verfahrensvorschriften im Sinne des § 344 Abs. 2 StPO solche Rechtsnormen sind, "die bestimmen, auf welchem Weg der Richter zur Urteilsfindung berufen und gelangt ist" (vgl. BGHSt 19, 273/275); Verfahrensmängel müssen in bestimmter Form gerügt und durch Angabe der den behaupteten Mangel enthaltenden Tatsachen begründet werden.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1990 - 5 Ss OWi 253/90
    Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
    Demzufolge ist die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensvoraussetzung der "Anwendung von anderen Rechtsnormen" zuzuordnen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 166; vgl. auch OLG Köln VRS 74, 32/33).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1988 - 5 Ss OWi 280/88
    Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
    Ob die Unterzeichnung den an eine Unterschrift zu stellenden Anforderungen genügt, kann dahingestellt bleiben, weil selbst ein Namenszeichen ausreicht (vgl. Göhler aaO § 66 Rn. 32) und hier vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können, dass der Bußgeldbescheid die gewollte Willenserklärung der Verwaltungsbehörde ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ).
  • OLG Köln, 10.07.1987 - Ss 150/87
    Auszug aus BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91
    Demzufolge ist die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensvoraussetzung der "Anwendung von anderen Rechtsnormen" zuzuordnen (OLG Düsseldorf NZV 1991, 166; vgl. auch OLG Köln VRS 74, 32/33).
  • OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung

    aa) Auch im Falle der - vorliegenden - Einschränkung der Zulassungsfähigkeit nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG kann eine Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verfahrensvoraussetzungen gestützt werden, denn hierbei handelt es sich nicht um Rechtsnormen über das Verfahren im Sinne von § 80 Abs. 2 OWiG (BayObLG NZV 1992, 498; Hadamitzky, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 80 Rdn. 47 a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht